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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Haftungsausschluss

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SLPerformance Munich

 

§ 1 – Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen SLPerformance Munich und ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SLPerformance Munich hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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§ 2 – Haftung für Folgeschäden, Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht

§ 2.1 – Hinweise zur Fahrzeugbeanspruchung

 

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass die von SLPerformance Munich angebotenen Leistungen, Produkte und Tuningmaßnahmen, insbesondere software- oder hardwareseitige Änderungen am Motor und Steuergerät, zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs führen können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass infolge der Leistungssteigerung eine erhöhte Beanspruchung des Motors sowie weiterer Fahrzeugteile erfolgt, was physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß führen kann. Überbeanspruchung, dauerhaft gesteigerte Leistungsabrufe und eine erhöhte Endgeschwindigkeit können die Lebensdauer des Motors und seiner Komponenten beeinflussen.

SLPerformance Munich haftet für Schäden am Motor oder sonstigen Fahrzeugteilen ausschließlich, wenn diese auf von SLPerformance Munich verbaute, mangelhafte oder fehlerhaft funktionierende Teile zurückzuführen sind. Bei Einbau eines Steuerchips wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die nachweislich durch einen defekten Chip verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden infolge allgemeiner, leistungsbedingter

Mehrbeanspruchung ist ausgeschlossen.

 

§ 2.2 – Auswirkungen auf Hersteller-Gewährleistung

 

SLPerformance Munich weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau von Tuningprodukten die Herstellergarantie bzw. die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder -verkäufers entfallen kann. Der Kunde erkennt dies an.

 

§ 2.3 – TÜV-Abnahme und Eintragungspflicht

 

Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung gelten als nicht getroffen. Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sofern keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug ggf. beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorzuführen.

Die Verantwortung für den legalen Zustand der umgebauten Fahrzeuge oder Fahrzeugteile liegt beim Käufer. Ansprüche gegen SLPerformance Munich wegen einer Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, SLPerformance Munich hat die TÜV-Zulassung ausdrücklich schriftlich zugesichert.

 

§ 2.4 – Versicherungspflicht bei Leistungssteigerung

 

Eine Leistungssteigerung eines Kraftfahrzeugs kann zu einer Neutypisierung hinsichtlich Haftpflicht- und Kaskoversicherung führen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Versicherung über die Änderungen zu informieren und selbstständig für den erforderlichen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. SLPerformance Munich wird insoweit von jeglicher Haftung freigestellt.

 

§ 2.5 – Informationspflicht bei Weiterveräußerung

 

Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Weiterveräußerung oder dem Einbau von Produkten in Kundenfahrzeuge auf alle oben genannten rechtlichen und technischen Hinweise sowie Risiken ausdrücklich hinzuweisen.

 

§ 3 – Schlussbestimmungen

§ 3.1 – Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

 

§ 3.2 – Anwendbares Recht

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SLPerformance Munich und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 3.3 – Zulassung und Softwaremodifikationen

 

Softwaretechnische Änderungen wie z. B. Leistungssteigerungen, Deaktivierung von AdBlue, AGR oder DPF sind nicht innerhalb der EU zugelassen, es sei denn, sie werden durch eine offizielle Abnahme (z. B. TÜV) genehmigt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr.

 

§ 3.4 – Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für alle Leistungen, Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von SLPerformance Munich.

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